Der Bundestag hat am 05.03.2021 den Entwurf für das neue „Notvertretungsrecht“ verabschiedet. Dieses regelt eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragener Lebenspartner für die Dauer von maximal 6 Monaten.
Die Entscheidungsmöglichkeiten sind eng gefasst und werden seit 2003 diskutiert.